Die
Erkenntnis, daß Patienten beim Stromunfall
zum Selbstschutz des Helfers erst nach
Unterbrechung des Stromkreises behandelt werden
dürfen, oder daß das Betreten
einsturzgefährdeter Bereiche unterbleiben
sollte, liegt auf der Hand.
Weitaus
bedrohlicher sind die subtilen Gefahren, die
nicht auf Anhieb zu erfassen sind und die dazu
führen können, daß
Hilfskräfte schlagartig selbst in die Rolle
des Notfallpatienten befördert
werden.