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Gefahren durch chemische Stoffe



Index
Einführung
Transport gefährlicher Güter
Unfälle beim Transport von Gefahrgütern
Weiterführende Literatur



Einführung

Wir leben in einer Welt voller chemischer Stoffe, Stoffe, auf die wir größtenteils nicht mehr verzichten können oder wollen, weil sie uns das Leben in der uns gewohnten Form erst ermöglichen und bequem machen. Der Begriff »Gefahren durch chemische Stoffe« bedarf daher einer näheren Erläuterung. Ist nicht jeder Körper, jedes Gas oder jede Flüssigkeit ein chemischer Stoff ?

Auch ein Stein hat eine chemische Zusammensetzung und ist demnach ein »chemischer Stoff« ohne daß jedoch eine besondere Gefahr von ihm ausgeht.
Dies ist eine sehr alte Erkenntnis, die der Arzt Theophrastus Bombastus von Hohenheim (1494–1541) – genannt Paracelsus – 1538 wie folgt formuliert hat:

»Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Giftigkeit;
allein die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift ist.«

Es erscheint deshalb sinnvoll, im folgenden von »gefährlichen Stoffen« zu sprechen. Der Buchstabe »C« stellt also ein »Schlaglicht« in unserer Merkhilfe für die Gefahren der Einsatzstelle dar.

Was sind gefährliche Stoffe bzw. Güter?
Es sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften bei Unfällen oder bei unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen können.
Dies ist der Fall bei:
  • Sprengstoffen, Munition und Feuerwerkskörpern,
  • Gasen,
  • entzündlichen festen und flüssigen Stoffen,
  • selbstentzündlichen Stoffen,
  • Stoffen, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln,
  • entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen und organischen Peroxiden,
  • giftigen Stoffen,
  • infektiösen (ansteckungsgefährlichen) Stoffen,
  • radioaktiven Stoffen,
  • ätzenden Stoffen und
  • wassergefährdenden Stoffen.
Nicht immer sind diese Gefahren der allgemeinen Lebenserfahrung nach zu erkennen oder beurteilen. Deshalb wurden zum Schutz vor diesen Gefahren, sowohl in nationalem als auch internationalem Rahmen, umfangreiche Rechtsvorschriften erlassen.
Diese unterscheiden zwischen Produktion, Lagerung und Verbrauch, also dem ortsfesten Umgang einerseits und dem Transport andererseits.
Der erste Bereich wird durch die sog. Gefahrstoff-Verordnung abgedeckt, während der Transport unter die Gefahrgut-Vorschriften fällt.
Zweck der Gefahrstoff-Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor einer Schädigung, die bei Produktion, Lagerung, Verwendung und Vernichtung von gefährlichen Stoffen ausgehen werden kann. Um eine Gefährdung erkennen zu können, ist es notwendig, daß die Verpackungen entsprechend gekennzeichnet sind.
Es müssen angegeben sein:
  • die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung,
  • die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung,
  • die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen,
  • Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze),
  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze) und
  • Name und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs.

Gefahrensymbole der Gefahrstoffverordnung
Gefahrensymbole der Gefahrstoffverordnung

Quelle: Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien.
Hrsg: Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV)


Transport gefährlicher Güter

Gefährliche Güter werden in der heutigen, technisch orientierten Gesellschaft vielfälltig genutzt. Der weltweite Handel mit gefährlichen Gütern hat einen enormen Umfang erreicht und wächst ständig.

In Deutschland wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamt im Jahre 1991 etwa 384 Millionen Tonnen Gefahrgüter befördert, die sich auf die verschiedenen Verkehrswege (Tortendiagramm, 16 KB) verteilten.

Damit die oben aufgeführten Gefahren nicht wirksam werden können, müssen gefährliche Stoffe sicher befördert werden, um Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte nicht zu gefährden.

Um das zu erreichen, sind umfangreiche Gefahrgutvorschriften erlassen worden. Sie regeln im wesentlichen,
  • welche gefährlichen Güter befördert werden dürfen,
  • wie gefährliche Güter verpackt und gekennzeichnet sein müssen,
  • wie die Beförderungsmittel gebaut und ausgerüstet sein müssen sowie wann und wie sie zu prüfen sind,
  • wie die Beförderungsmittel zu kennzeichnen sind,
  • was bei der Be- und Entladung hinsichtlich der Verladeweise und Stauung zu beachten ist und
  • wie das Personal, das gefährliche Güter befördert zu schulen ist.
Solche Vorschriften bestehen nicht nur für Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für grenzüberschreitende Transporte. Sie sind den jeweiligen Anforderungen der einzelnen Verkehrsträger angepaßt. Die für den innerstaatlichen Bereich erlassenen Rechtsverordnungen beruhen auf dem »Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter« vom 6. August 1975, und basieren überwiegend auf internationalen Übereinkommen (Abbildung, 46 KB) und / oder Empfehlungen.

Um im Schadensfall eine umfassende Gefahrenabwehr zu ermöglichen, ist eine genaue Identifizierung des gefährlichen Stoffs erforderlich.

Bei Transportunfällen können folgende Identifizierungsmöglichkeiten vorhanden sein:

  • bei Stückgütern
Gefahrzettel, evtl. Aufschriften an Versandstücken, evtl. Gefahrensymbole sowie Gefahrenhinweise

Selbstentzündliche Stoffe Entzündliche feste Stoffe Giftige Stoffe
Ätzende Stoffe Radioaktive Stoffe - Kategorie weiss 1 Radioaktive Stoffe - Kategorie gelb 2
Beispiele
von Gefahrzetteln
Radioaktive Stoffe - Kategorie gelb 3  


  • Kraftfahrzeugen / Straße
Warntafel (Abb, 64 KB), Warntafel mit Kennzeichnungsnummer, Gefahrzettel, Beförderungspapiere, Unfallmerkblätter, sonstige Begleitpapiere

Position der Warntafeln am LKW

Position der Warntafeln am LKW

Unfallmerkblatt für Gefahrguttransporte


  • Eisenbahnwagen
Warntafel mit Kennzeichnungsnummer Gefahrzettel, orangefarbener Farbstreifen, »Nebenzettel«, Unfallmerkblattsammlung und Beförderungspapiere auf der Lok

Kennzeichnung der Eisenbahnwagen für Gase

Kennzeichnung der Eisenbahnwagen für Gase
Kesselwagen für verflüssigte Gase der Ziffern 3 bis 8 aller Art sind mit einem etwa 300 mm breiten orangefarbenen Streifen, der in der Höhe der Behälterachse allseitig um den Behälter herumführt, zu versehen.



Besondere Kennzeichnungen im Eisenbahnverkehr

Besondere Kennzeichnungen im Eisenbahnverkehr


  • Binnenschiffe
Kegel, Lichter, Unfallmerkblätter, Beförderungspapiere, Stauplan


Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter Feuergefährlicher Stoffe
(bei Schub- und Schleppverbänden geringe Abweichungen)

Bei Tag: blauer Kegel mit der Spitze nach unten
Bei Nacht: blaues, gewöhnliches Licht auf dem Hinterschiff
Bei Tag: blauer Kegel
mit der Spitze nach unten

Bei Nacht: blaues, gewöhnliches
Licht auf dem Hinterschiff

Fahrzeuge bei Beförderung von Ammoniak
und anderen gleichgestellten Gütern

Bei Tag: zwei blaue Kegel mit der Spitze nach unten
Bei Nacht: zwei blaue Lichter
Bei Tag: zwei blaue Kegel
mit der Spitze nach unten

Bei Nacht: zwei blaue Lichter
Fahrzeuge bei Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

Bei Tag: drei blaue Kegel mit der Spitze nach unten
Bei Nacht: drei blaue Lichter
Bei Tag: drei blaue Kegel
mit der Spitze nach unten
Bei Nacht: drei blaue Lichter

Bilder aus: Merkblatt »Gefährliche Stoffe«
Hrsg. Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz



Unfälle beim Transport von Gefahrgütern

Dem untenstehenden Algorithmus sind die wichtigsten Maßnahmen bei Gefahrgutunfällen zu entnehmen. Weitergehende Informationen über Stoffeigenschaften und spezielle Einsatzmaßnahmen sind entweder aus Merkblättern und Nachschlagewerken zu entnehmen und / oder von sachkundigen Stellen wie dem Umweltbundesamt (Gefahrstoffschnellauskunft (GSA)), Chemiebetrieben, insbesondere im Rahmen des TUIS (Transport-Unfall-Informations und Hilfeleistungs-System) beim Verband der Chemischen Industrie zu erhalten.

Für die Stoffidentifizierung und Beurteilung der Gefahrenlage bei Transportunfällen ist folgendes Schema anwendbar:

Algorithmus

Quelle: Merkblatt für die Feuerwehren 7.2 Gefährliche Stoffe und Güter
Hrsg. Staatliche Feuerwehrschule Würzburg und Regensburg


Allgemeine Maßnahmen bei Gefahrgutunfällen:

  • Hilfe anfordern
  • Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren
  • Menschen und Tiere,wenn möglich, aus dem Gefahrenbereich retten, Verletzte ärztlicher Versorgung zuführen
  • Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben
  • Eigenschutz beachten
  • Wenn möglich, Informationen über Stoff einholen
  • Sachkundige Personen hinzuziehen, zuständige Behörden benachrichtigen
  • Auskünfte unter der Rufnummer: (089) 23 53-51 99
Besondere Maßnahmen sind je nach Art des gefährlichen Stoffes und der Gefahrenlagen von dafür ausgebildeten und ausgerüsteten Einsatzkräften zu treffen!


Literatur zum Thema Chemische Gefahrenstoffe

In Schriftform vorhanden:

Hommel Handbuch der gefährlichen Güter
Kühn-Birett Gefahrgutschlüssel Merkblätter gefährlicher Arbeitsstoffe
Sorbe Sicherheitstechnische Kenndaten der Stoffe
Roth-Daunderer Giftliste Toxikologische Enzyklopedie
N. Irwing Sax Dangerous Properties of Industrial Materials
Römpp Chemie Lexikon
Nüßler Gefahrgut Ersteinsatz
Dembeck Chemie - ABC

In Dateien vorhanden bzw. abrufbar:

Kühn-Birett Stoffmerkblätter PC
Kühn-Birett Gefahrgutschlüssel PC
Datenbank GSA Chemis-FD Chemis-GD Chemis-UD
(Feuerwehr) (Gesundheit) (Umwelt)
GSA-Berlin Umfassende Datenbank des Bundesinstituts für
gesundheitl. Verbraucherschutz und Veterinärmedizin


Stellen, die man bei Unfällen mit Gefahrgütern kontaktieren kann
Umweltbundesamt: Ökotoxikologische Auskünfte und Merkblätter

Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel: (030) 8903-0

Ansprechpartner:
  • Dr. Krämer, Durchwahl: 2049
  • Fr. Behrendt, Durchwahl: 2441
TUIS (0621) 604 33 33 (Feuerwehr der BASF)
  • seit 1982 bestehende privatrechtliche Organisation der chemischen Industrie.
  • rund um die Uhr öko- und humantoxikologische Auskünfte bundesweit in englischer und deutscher Sprache
  • rund um die Uhr Arzt in der Zentrale in Ludwigshafen erreichbar
  • auch bei Unfällen mit ausländischen Produkte über die »national response centers« rasche Einholung von Auskünften.
BGVV humantoxikologische Auskünfte
Tel: (030) 8412-3960, Dr. Sonneborn
Rufnummer für Auskünfte über Gefahrenstoffe: in Bayern
(089) 23 53-51 99 (Berufsfeuerwehr)

© 2010 Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen e.V.
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

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