»Technische Rettung«
Tragbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher sind Geräte, die ein Löschmittel enthalten,
das durch Innendruck ausgestoßen und auf einen Brandherd gerichtet
werden kann. Diese Feuerlöscher können von Hand bedient werden
und haben im betriebsbereiten Zustand eine Masse von nicht mehr als 20 kg.
Die Bennennung eines tragbaren Feuerlöschers richtet sich nach der
Art des Löschmittels, das er enthält:
- Wasserlöscher
- Schaumlöscher
- Pulverlöscher
- Kohlendioxidlöscher
Brandklassen (nach DIN EN 2)

Zur Kennzeichnung des Anwendungsbereichs der Löschmittel von tragbaren
Feuerlöschern werden folgende Brandklassen unterschieden:
| Brandklasse A |
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer
Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. |
| Brandklasse B |
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden
Stoffen. |
| Brandklasse C |
Brände von Gasen. |
| Brandklasse D |
Brände von Metallen. |
Eignung von Feuerlöschern
| Arten von Feuerlöschern |
A
|
B
|
C
|
D
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| Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver |
+
|
+
|
+
|
-
|
| Pulverlöscher mit BC-Löschpulver |
-
|
+
|
+
|
-
|
| Pulverlöscher mit Metall-Brandpulver |
-
|
-
|
-
|
+
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| Kohlendioxidlöscher* |
-
|
+
|
-
|
-
|
| Wasserlöscher |
+
|
-
|
-
|
-
|
| Wasserlöscher mit Zusätzen |
+
|
+
|
-
|
-
|
| Schaumlöscher |
+
|
+
|
-
|
-
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| * auf Wasserfahrzeugen nicht zulässig
|
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Tragbare Feuerlöscher mit Löschpulver sind nur eingeschränkt
geeignet bei Räumen mit vielen Menschen (Reizung der Atemwege, Sichtbehinderung).
Beim Einsatz von Feuerlöschern müssen zu elektrischen Anlagen
mit Spannungen bis 1.000 Volt nachfolgende Sicherheitsabstände eingehalten
werden.
| Wasserlöscher mit Vollstrahl und Schaumlöscher |
3 m
|
| Wasserlöscher mit Sprühstrahl |
1 m
|
| Pulverlöscher |
1 m
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| Kohlendioxidlöscher |
1 m
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Löschtechnik
Die Wirksamkeit des Feuerlöschers hängt entscheidend von seiner
richtigen Handhabung ab. Zur Bedienung sind die einschlägigen Anweisungen
der Hersteller zu beachten.
Am Beispiel des Pulverlöschers wird nachfolgend der richtige Löscheinsatz
dargestellt:
 |
| Feuer in Windrichtung angreifen |
 |
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| Flächenbrände von vorne beginnend ablöschen |
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Von unten nach oben löschen.
Lediglich Tropf- und Fließbrände
von oben nach unten löschen |
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Genügend Löscher auf einmal einsetzen
- nicht nacheinander. |
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| Vorsicht vor Wiederentzündung |
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Feuerlöscher sind nach jeder Betätigung, auch bei nur teilweiser
Entleerung wieder zu füllen.
Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das sog.
Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers
maßgeblich.
Die Löschmittelmenge hat aber Einfluß auf die Funktionsdauer
eines Feuerlöschers. Funktionsdauer ist die Zeit, in der das Löschmittel
kontinuierlich bei vollständig geöffneter Unterbrechungseinrichtung
löschwirksam austritt.
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Löschmittel-Füllmenge
kg oder l
|
Minimale Funktionsdauer
s
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|
bis 3
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6
|
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über 3 bis 6
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9
|
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über 6 bis 10
|
12
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über 10
|
15
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Die Farbe des Löschmittelbehälters muß rot sein, vorbehaltlich
Ausnahmegenehmigungen.
Der Feuerlöscher muß alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft
werden. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette erbracht werden.
Außerdem muß er folgende Beschriftung aufweisen:
Schriftfeld 1
muß enthalten:
- das Wort »Feuerlöscher«,
- den Typ des Feuerlöschers und seine Nennfüllmenge,
- Angabe der Leistungsklasse (Prüfobjekte).
Schriftfeld 2
muß die Bedienungsanleitung enthalten, die aus einer oder mehreren
bildlichen Darstellungen besteht. Piktogramme der Brandklassen, für
die der Feuerlöscher geeignet ist.
Schriftfeld 3
muß die Gefahrenhinweise hinsichtlich der Toxizität und Brandbekämpfung
in elektrischen Anlagen in Übereinstimmung mit den nationalen Regeln
enthalten.
Schriftfeld 4
muß enthalten:
- Die Angabe, daß der Feuerlöscher nach jeder Betätigung
neu gefüllt werden muß,
- die Angabe, daß in periodischen Abständen zu prüfen
ist, und daß bei Neubefüllung und Instandhaltung nur Produkte
und Ersatzteile verwendet werden dürfen, die mit der Zulassung
übereinstimmen,
- die Angabe der Löschmittelart und insbesondere Angaben und Prozentgehalt
von Zusätzen für das Löschmittel auf Basis Wasser,
- falls vorhanden, die Angabe des Treibgases,
- Nummer oder Kennzeichnung der Anerkennung,
- Hersteller-Typbezeichnung des Feuerlöschers,
- die Grenztemperaturen,
- falls erforderlich, die Angabe über die Frostbeständigkeit.
Schriftfeld 5
muß Name und Anschrift des Verantwortlichen für den Feuerlöscher
enthalten. Außerdem muß auf dem Feuerlöscher an beliebiger
Stelle das Baujahr angegeben sein.
Weiterführende Informationen können der Norm DIN EN 3 entnommen
werden. Diese ist zu beziehen durch den Beuth Verlag, Berlin. |